… wann beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse an den Kosten für Contactlinsen?
Seit dem 01. April 2021 gelten neue, überarbeitete Richtlinien für die Kostenbeteiligung an Sehhilfen durch die gesetzlichen Krankenkassen (veröffentlicht am 15. April 2021).
Die Indikationen bei Contactlinsen bleiben unverändert, wurden allerdings für Brillen (und damit als Vorraussetzung für die Beteiligung bei Contactlinsen) wie folgt angepasst:
Fehlsichtigkeiten ab ±6,25dpt / Astigmatismus ab ±4,25dpt / Sehvermögen(Visus) unter 30% (gem. ICD 10-GM 2017). Visusangaben beziehen sich auf das erreichte Sehvermögen mit der Brille.
Contactlinsenträger die 18 Jahre und älter sind haben wieder Anspruch auf eine Kostenbeteiligung, wenn Sie zuerst die Brillenindikation und dann zusätzlich die gültigen Vorrausetzungen für einen Zuschuß zu Kontaktlinsen (s.u.) erfüllen.
Zum Jahresende 2021 wird es weitere Änderungen geben. Sobald weitere Details bekannt sind und die rechtliche Situation geklärt ist, informieren wir Sie hier.